Bestattungsoptionen nach Bestattungsart

Infos über Erdbestattung, Feuerbestattung, Einzelbestattung, Anonyme Bestattung und spezielle Bestattungsarten

Nach dem Verlust eures Kindes stehen euch verschiedene Bestattungsoptionen zur Verfügung, um euer Kind zu beerdigen.

Zu den möglichen Bestattungsarten gehören unter anderem: 

Erdbestattung: Bei einer Erdbestattung wird euer Kind in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Ihr könnt ein Grab aussuchen und individuell gestalten. 

Feuerbestattung: Bei einer Feuerbestattung wird euer Kind eingeäschert und die Asche in einer Urne beigesetzt. Die Urne kann auf einem Friedhof beigesetzt werden oder die Asche kann an einem besonderen Ort verstreut* werden. 

Anonyme Bestattung: Bei einer anonymen Bestattung erfolgt die Beisetzung ohne Angabe des Namens eures Kindes. Die genaue Grabstelle wird nicht bekannt gegeben. 

Einzelbestattung: Bei einer Einzelbestattung wird euer Kind in einem eigenen Grab beigesetzt, entweder auf einem Friedhof oder einer anderen geeigneten Bestattungsstätte. 

Gemeinschaftsgrab: In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, euer Kind in einem Gemeinschaftsgrab mit anderen Sternenkindern zu beerdigen (diese Form wird von Kliniken verwendet, welche gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Kinder einzuäschern und zu bestatten). 

Es ist wichtig, dass ihr euch über eure persönlichen Wünsche und Vorstellungen im Hinblick auf die Bestattung eures Kindes im Klaren seid und gegebenenfalls mit einem Bestatter oder den örtlichen Behörden darüber sprecht. Ihr könnt auch Unterstützung von Trauerbegleitern oder Beratungsstellen in Anspruch nehmen, um bei der Entscheidungsfindung und Organisation der Bestattung unterstützt zu werden.

Jede Familie hat das Recht, eine würdevolle und respektvolle Abschiedsnahme für ihr Kind zu gestalten. 

Folgende zusätzlich, kostenpflichtige Bestattungsarten (die vielleicht nicht so bekannt sind) gibt es: 

  • Ascheverstreuung – möglich in Forbach, Holland, Luxembourg, Petite Rosselle, Thionville, in den Schweizer Bergen 

  • Heißluftballonbestattung – möglich in Holland oder Frankreich (Rheinauen) 

  • Heliumballonbestattung – möglich in Holland 

  • Kristallbestattung – möglich als Erinnerungskristall oder Glasskulptur 

  • Seebestattung 

  • Tree of Life – Baumbestattung – möglich über Holland 

  • Diamantbestattung (Algordanza) 

  • Flugbestattung – möglich in der Schweiz 

  • Flussbestattung – möglich in Holland 

  • Verstreuung über dem Mont Blanc mit dem Hubschrauber

 

*Auszug Saarländisches Bestattungsrecht Stand 2021 "...§ 25 Bestattungs- und Beisetzungsort (1) Leichen und Aschen Verstorbener dürfen nur auf Friedhöfen und privaten Bestattungsplätzen erdbestattet bzw. beigesetzt werden. Auf Friedhöfen nach § 1 Absatz 2 ist eine Erdbestattung nicht zulässig. (2) Die Asche kann auf Wunsch der/des Verstorbenen auch auf See beigesetzt werden, wenn andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Die Vorschrift legt als zulässige Bestattungsorte für Erdbestattungen und für die Beisetzung von Aschen nur Friedhöfe und private Bestattungsplätze fest und definiert damit den Friedhofszwang. In einem als Friedhof festgelegten Waldstück ist die Erdbestattung unzulässig. Ganz bewusst wurde auf eine Zulassung von Ausnahmen für die Beisetzung von Asche über die Seebestattung hinaus verzichtet, weil alle sonstigen intensiv erörterten und vorstellbaren Aufbewahrungsformen der Asche Verstorbener die Gefahr von Verletzungen der über den Tod hinauswirkenden Menschen - würde ebenso wie die Gefahr schwerwiegender Beeinträchtigungen des Pietätsempfindens weiter Teile der Bevölkerung in sich bergen, denen anders als durch eine Bestattungspflicht und eines Friedhofszwangs nicht entgegen getreten werden kann..."


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      "question": "Gibt es finanzielle Unterstützung zur Kostenübernahme der Beerdigung?",
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      "answer": "**Sammelbestattung durch die Geburtsklinik**\nDie saarländischen Krankenhäuser sind dazu verpflichtet alle Kinder zu sammeln, einzuäschern und einer Gemeinschaftsbestattung zuzuführen. Dies erfolgt je nach Klinik 1-3x im Jahr und ist kostenlos. Die Einrichtung ist aber auch verpflichtet, ein Elternteil über die Möglichkeit einer Einzelbestattung hinzuweisen. Quelle: Saarländisches Bestattungsrecht (Stand 2021) \n\n**Kam euer Kind zu Hause zur Welt und ist unter 500g schwer, besteht keine Bestattungspflicht.**\nIhr habt jedoch trotzdem die Möglichkeit, Kinder unter 500g in Sternenkindergrabfeldern, Kindergräbern, Friedwald o.ä. zu beerdigen."
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