Rechtliches /Organisatorisches nach der Geburt

Von Mutterschutz über Namensgebung bis zu Möglichkeiten wie Obduktion und Bestattung

Inmitten der unendlichen Trauer und dem tiefen Schmerz nach der Geburt eures Sternenkindes seht ihr euch plötzlich mit einer Vielzahl von rechtlichen und organisatorischen Fragen konfrontiert.

Hier findet ihr Informationen, die euch in dieser schweren Zeit unterstützen und euch einen Überblick über die wichtigsten Schritte, in den Tagen nach der Geburt eures Kindes geben.

Es geht um Fragen zu:

  • Beurkundung der Geburt

  • Namensgebung, Eintragung in das Personenstandsregister

  • Eintragung in das Stammbuch der Familie

  • Meldung an die Krankenkasse

  • Meldung an den Arbeitgeber

  • Mutterschutz, Kündigungsschutz, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Meldung an die Kindergeldstelle

  • Meldung an die Elterngeldstelle

  • Meldung an die Rentenversicherung

  • Obduktion des verstorbenen Kindes

  • ggf. Beauftragung eines Bestatters

  • Finanzielle Unterstützung für die Bestattung

  • Recht auf Betreuung bei der Schwangerschaftsrückbildung

  • Rechtliche Möglichkeiten bei Behandlungsfehlern

  • Haben Eltern ein Recht ihr Kind zu sehen?

Die häufigsten Fragen und Antworten findet ihr unter FAQ zum Thema


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  "faqs": [
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      "question": "Was ist eine Fehlgeburt?",
      "answer": "Eine Fehlgeburt definiert alle Kinder unter 500g und unter der 24. Schwangerschaftswoche.  "
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      "question": "Was ist eine Totgeburt?",
      "answer": "Eine Totgeburt definiert alle Kinder über 500g und ab der 24. Schwangerschaftswoche, welche ohne Lebenszeichen zur Welt kommen."
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      "question": "Was ist eine Lebendgeburt?",
      "answer": "Unabhängig der Schwangerschaftswoche. In der Medizin und Neonatologie sind folgende Zeichen ausschlaggebend dafür, ob ein Kind gelebt hat: \n\n**Atmung:** Das Vorhandensein von Atembewegungen oder das Ein- und Ausatmen des Kindes.  \n\n**Herzschlag: **Ein nachweisbarer Herzschlag des Kindes, der auf eine Herzaktivität hinweist. Aber auch eine pulsierende Nabelschnur ist ausreichend. \n\n**Bewegungen:** Sichtbare Bewegungen des Kindes, wie z.B. Zucken der Gliedmaßen oder Reaktionen auf äußere Reize.  \n\n**Reflexe:** Das Vorhandensein von Reflexen, wie z.B. Saugreflex oder Greifreflex, die auf eine funktionierende Nerven- und Muskelaktivität hinweisen.  \n\n**Körpertemperatur:** Eine messbare Körpertemperatur des Kindes, die darauf hindeutet, dass der Stoffwechsel aktiv ist. "
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      "question": "Haben Sternenmütter ein Recht auf Hebammenleistungen?",
      "answer": "Sternenmütter haben - wie jede andere Schwangere - ein Recht auf die Betreuung einer Hebamme. Vor, während und nach der Geburt.\nBetroffenen steht eine Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme zu, zudem übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Rückbildungskurs, wenn dieser neun Monate nach der Geburt beendet wird. "
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      "question": "Darf ich Schmerzmittel unter Geburt bekommen?",
      "answer": "Um dem Kind nicht zu schaden, werden bestimmte Arten von Medikamenten in der Schwangerschaft oder unter der Geburt nicht verabreicht. Wenn dein Kind bereits verstorben ist, sprich mit deinem behandelnden Arzt oder Ärztin, wenn du Fragen hast. Die besondere Situation, in der du dich befindest, rechtfertigt entsprechende Änderungen in der Standardbehandlung. \n\n "
    },
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      "question": "Benötige ich auch bei einer Fehlgeburt eine Rhesusprophylaxe?",
      "answer": "Bist du schwanger und Rhesus negativ ist dies in deinem Mutterpass extra vermerkt. Dein Arzt hat dich in diesem Fall sicher über eine Anti-D-Prophylaxe aufgeklärt.\nSollte dein Kind  Rhesus positiv sein, soll diese passive Immunisierung bei einer Folgeschwangerschaft verhindern, dass es bei eurem nächsten Kind zu Komplikationen kommt.\nBei einer Fehlgeburt solltest du daran denken, **zeitnah** einen Arzt oder eine Klinik zu kontaktieren und darauf hinzuweisen!"
    },
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      "question": "Wie ist das mit der Geburtsurkunde bei Sternenkindern?",
      "answer": "Eine Totgeburt sowie eine Lebendgeburt werden im Geburtenregister des jeweiligen Geburtsortes des Kindes beurkundet. Aus diesem Geburtenregister werden im Anschluss Geburtsurkunden ausgestellt.\n\nEine Fehlgeburt wird nicht im Geburtenregister beurkundet. Auf Antrag kann für diese Sternenkinder aber eine Bescheinigung ausgestellt werden, die vom Format identisch mit einer Geburtsurkunde ist.\n"
    },
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      "faqId": 41,
      "question": "Muss mein Arzt mich krankschreiben?",
      "answer": "Aktuell ist der Mutterschutz nicht einheitlich geregelt. Vor der 24. SSW haben Sternenmütter zur Zeit kein Recht auf Mutterschutz. Dieses Gesetz wird gerade neu verhandelt und es soll einen gestaffelten Mutterschutz in der Schwangerschaft geben.\nDamit auch Frauen nach einer Fehlgeburt, Zeit zur Regeneration und Heilung haben, bleibt nur die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt."
    },
    {
      "faqId": 47,
      "question": "Was kann ich tun, wenn mein Arzt mich nicht krankschreiben möchte?",
      "answer": "Wenn dein Arzt sich weigert, dich nach dem Tod deines Kindes krank zu schreiben und du das Gefühl hast, dass du Zeit brauchst, um dich zu erholen und mit deinem emotionalen und körperlichen Schmerz umzugehen, gibt es einige Schritte, die du unternehmen kannst:  \n\nSprich mit deinem Arzt: Versuche in einem ruhigen und respektvollen Gespräch mit deinem Arzt über deine Bedenken und Bedürfnisse zu sprechen. Erkläre ihm, warum du eine Krankschreibung benötigst und wie wichtig es für deine Genesung ist.  \n\nHol dir eine Zweitmeinung ein: Wenn dein Arzt weiterhin ablehnt, dich zu krankschreiben, kannst du in Betracht ziehen, eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt einzuholen. Ein anderer Arzt schätzt deine Situation möglicherweise anders ein und stellt die benötigte Krankschreibung aus.  "
    },
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      "faqId": 43,
      "question": "Kann ich eine Segnung oder Nottaufe meines Kindes durchführen lassen?",
      "answer": "Eine Nottaufe kann bei Kindern, welche vom Tod bedroht werden, durchgeführt werden. Bei Fehl- oder Todgeborenen Kindern ist eine Segnung möglich.\nDie Klinikseelsorge oder Kirchengemeinde bieten Abschiedsrituale an. Bei Gebet, biblischem Zuspruch und Segnung erfahren Eltern und Angehörige: Das Kind bleibt in Gottes Hand."
    },
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      "question": "Können wir unser verstorbenes Kind mit nach Hause nehmen?",
      "answer": "Im Saarland gibt es die Möglichkeit einen Verstorbenen 72h nach Todeseintritt zu Hause aufzubahren. Es ist wichtig, sich bei Fragen zur Aufbahrung und den gesetzlichen Vorgaben im Saarland an die zuständigen Behörden oder an ein Bestattungsunternehmen zu wenden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Das Cuddle Cot (eine mobile Kühlmatte) kann bei der Aufbahrung von großer Bedeutung sein."
    },
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      "faqId": 27,
      "question": "Wie wird unser Kind aussehen, wenn es schon länger tot im Bauch ist?",
      "answer": "Es ist wichtig zu verstehen, dass jedes Kind, das still geboren wird, einzigartig ist. Das Aussehen kann von Fall zu Fall variieren. Einige Kinder können äußerlich unversehrt aussehen und fast wie schlafend wirken, während andere Veränderungen aufweisen, die mit dem Tod verbunden sind, wie z.B. Verfärbungen, aufgeweichte Haut oder Wassereinlagerungen. Der Zeitpunkt und die Dauer des Todes machen einen Unterschied, sowie die Kräfte, die während der Geburt auf das Kind wirken.\n\nDas Aussehen eines still geborenen Kindes mindert nicht den Wert seines Lebens oder die Bedeutung für seine Eltern.\nJedes Kind ist einzigartig und wertvoll - unabhängig von seinem äußeren Erscheinungsbild. \nEs ist in Ordnung, wenn ihr euch sorgt oder unsicher fühlt im Umgang mit eurem still geborenen Kind."
    },
    {
      "faqId": 19,
      "question": "Wie verändert sich das Kind, wenn es verstorben ist?",
      "answer": "Nach dem Tod tritt ein ganz natürlicher Verwesungsprozess ein. Die Veränderungen am Leichnam können je nach Umstand und Zeitpunkt des Todes variieren. Im Laufe der Zeit können sich Verfärbungen an der Haut entwickeln, die durch den Abbau der Blutpigmente entstehen. Zudem kann es zu einer Austrocknung der Haut oder Schleimhäute kommen. \n\nKinder, welche in den sehr frühen Schwangerschaftswochen verstorben sind, verlieren außerhalb des Fruchtwassers sehr schnell ihre Form und Festigkeit. Die Wassermethode ist gerade bei diesen Kindern sehr hilfreich, um diesem Prozess entgegenzuwirken. \n\nOptische Veränderungen sind ein ganz natürlicher Prozess des Todes und werden nicht den Wert eures Kindes beeinträchtigen!"
    },
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      "question": "Wer entscheidet über eine Obduktion?",
      "answer": "Die Entscheidung, ob eine Obduktion nach dem Tod eines Kindes durchgeführt wird, liegt in der Regel bei den Eltern. Eine Obduktion kann dazu beitragen, die genaue Todesursache des Kindes zu klären und wichtige Informationen über mögliche genetische oder medizinische Probleme zu erhalten. Dies kann den Eltern helfen, Antworten auf ihre Fragen zu finden und möglicherweise dazu beitragen, zukünftige Schwangerschaften besser zu betreuen.\n\nWenn die Eltern eine Obduktion wünschen, sollten sie dies dem medizinischen Team mitteilen. Wenn die Eltern sich gegen eine Obduktion entscheiden, sollten sie dies ebenfalls klar kommunizieren. In diesem Fall sollten die Ärzte die Entscheidung respektieren und alternative Möglichkeiten zur Klärung der Todesursache anbieten.\n\nWichtig: Nach einem plötzlichen Kindstod erfolgt immer eine Obduktion zur Klärung der Todesursache. Ein Ermittlungsverfahren prüft dadurch ein mögliches Fremdverschulden.\n"
    },
    {
      "faqId": 20,
      "question": "Was ist die \"Wassermethode\"?",
      "answer": "Gerade bei Kindern, welche in den frühen Schwangerschaftswoche geboren werden, kann die Wassermethode hilfreich sein, um die natürlichen Veränderungen nach einer zu frühen Geburt aufzuhalten.\nDer natürliche Lebensraum dieser Kinder ist die mit Fruchtwasser gefüllte Fruchtblase. Durch die Lagerung in kühlem Wasser, sind sie wieder in ihrem natürlichen Element und nehmen die embryonale Haltung ein. Dies verschafft mehr Zeit zur Abschiednahme und hält die Austrocknung und Verfärbung für einige Stunden auf. Ebenso behalten sie ihre Form und Festigkeit.\nBis zur 24. SSW von uns empfohlen.\n\nSiehe auch PDF \"Anleitung Wassermethode\" unter Dateien zum Thema"
    },
    {
      "faqId": 30,
      "question": "Können wir unserem Sternenkind etwas mitgeben?",
      "answer": "Ja, es ist durchaus möglich, eurem Sternenkind etwas mitzugeben was für euch persönlich bedeutungsvoll ist und euch Trost spendet.\n\n**Brief:** Schreibt einen Brief an euer Sternenkind, in dem ihr eure Gedanken, Gefühle und Wünsche für es festhaltet.\n\n**Kuscheltier oder Schnuffeltuch:** \nEin kuscheliges Stofftier oder ein weiches Schnuffeltuch kann eine beruhigende Präsenz für euer Sternenkind sein und euch helfen, euch mit ihm verbunden zu fühlen. Oft besorgen sich trauernde Eltern ein weiteres gleiches Kuscheltier an, damit eines bei den Eltern oder dem Geschwisterkind bleibt.\n\nEs gibt keine richtige oder falsche Art und Weise, was ihr eurem Sternenkind mitgeben könnt – folgt einfach eurem Gefühl."
    },
    {
      "faqId": 23,
      "question": "Wer kann erste und letzte Bilder von unserem Kind machen?",
      "answer": "Es gibt Organisationen von Sternenkindfotografen. Sie machen kostenlose Bilder von eurem Kind ab der 14.SSW -  auf ehrenamtlicher Basis.\nEine Organisation nennt sich \"Dein Sternenkind\" und kann von euch oder dem Klinikpersonal gerufen werden.\n\nWenn kein Fotograf kommen kann, findet ihr [hier](https://api.sterneneltern.saarland/assets/e96ef1ef-5a64-4232-8dad-9957fdbce8e4) eine DIY-Anleitung für das Fotografieren von Sternenkindern"
    },
    {
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      "question": "Was ist ein CuddleCot?",
      "answer": "Das mobiles Kühlsystem CuddleCot™ ermöglicht eine schnelle, einfache und mobile Möglichkeit, Sternenkinder zu kühlen. Eltern können Ihr Kind in vertrauter häuslicher Umgebung ohne Zeitdruck liebevoll und individuell verabschieden. Mit dem mobilen Kühlsystem CuddleCot™ muss das Baby nicht regelmäßig in die Kühlung gegeben werden.\nSterneneltern Saarland hat ein CuddleCot zum Verleihen und wir haben bereits mehrere saarländische Kliniken damit ausgestattet - um auch in der Klinik eine länger Verabschiedung zu ermöglichen."
    },
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      "question": "Wer kann Abdrücke von Händen und Füßen machen?",
      "answer": "Etwa ab der 14. Schwangerschaftswoche, besteht die Möglichkeit, Stempelabdrücke von Händen und Füßen eures Kindes anzufertigen. \n\n3D-Abdrücke können ab ungefähr der 16. Schwangerschaftswoche erstellt werden, wobei dies immer von der Größe des Kindes abhängt. \n\nDas Team von SternenEltern Saarland unterstützt gerne bei diesem sensiblen Prozess und fertigt Gipsabdrücke an, welche anschließend kreativ in einem Rahmen verarbeitet werden. Diese Bearbeitung nimmt ein wenig Zeit in Anspruch und wird euch nach wenigen Wochen übergeben. "
    },
    {
      "faqId": 8,
      "question": "Woher bekomme ich passende Kleidung für mein Kind?",
      "answer": "In vielen Krankenhäusern gibt es spezielle Kleidung für Sternenkinder, wie kleine Storchenbeutel, Einschlagdecken oder winzige Kleidungsstücke. Falls ihr vor Ort nicht fündig werdet, habt ihr die Möglichkeit passende Kleidung bei uns anzufordern. Alternativ könnt ihr selbst Kleidung für euer Sternenkind nähen – im Internet finden ihr Anleitungen und Muster."
    },
    {
      "faqId": 56,
      "question": "Habe ich als Sternenmutter Anspruch auf Schwangeschaftsrückbildungskurse?",
      "answer": "Grundsätzlich haben auch Sternenmütter Anspruch auf Hebammenleistungen!\n\nFür Schwangerschaftsrückbildung übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten für einen 10-stündigen Kurs. \nAuf ärztliche Anordnung besteht die Möglichkeit auf Einzelrückbildung - dies kann bei einer Totgeburt oder Tod des Kindes angeordnet werden. \n\nSolltest du eine Fehlgeburt erlitten haben, sprich bitte mit deiner Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden."
    },
    {
      "faqId": 36,
      "question": "Gibt es Kurse für Sternenmütter zur Schwangerschaftsrückbildung?",
      "answer": "Bei uns im Saarland bieten mehrere Hebammenpraxen spezielle Kurse für Sterneneltern an.\nSchwangerschaftsrückbildung, Yoga o.ä.\nIn unserem Selbsthilfeforum findet ihr Informationen zu aktuellen Angeboten oder Praxen, die diese speziellen Kurse anbieten."
    },
    {
      "faqId": 40,
      "question": "Habe ich als Sternenmama Mutterschutz und Kündigungsschutz?",
      "answer": "Mutterschutz ist ein wichtiger Schutz für Mütter vor und nach der Geburt eines Kindes. Er regelt die Beschäftigungsverbote und die Lohnfortzahlung während dieser Zeit.\n\nFür Sternenmütter wird der Mutterschutz aktuell neu geregelt. Es soll ein gestaffelter Mutterschutz, je nach Schwangerschaftswoche geschaffen werden.\n\nMomentan gilt noch die alte Regelung, welche im PDF \"Mutterschutzregelung\" unter Dateien zum Thema zu finden ist."
    },
    {
      "faqId": 42,
      "question": "Muss ich mich nach der Geburt bei meinem Arbeitgeber melden?",
      "answer": "Wenn du erfahren hast, dass dein Kind in der Schwangerschaft oder nach der Geburt verstorben ist, musst du deinem Arbeitgeber folgende Informationen geben:\n\n- Die Tatsache, dass dein Kind gestorben ist.\n- Den voraussichtlichen Termin der Geburt oder den tatsächlichen Tag der Geburt.\n- Die Dauer deiner Mutterschutzfrist.\n\nDu kannst deinem Arbeitgeber auch folgende Informationen geben:\n\n- Die Art der Fehlgeburt oder Totgeburt.\n- Ob du dich für eine natürliche Geburt oder einen Kaiserschnitt entschieden hast.\n\nDein Arbeitgeber ist verpflichtet, deine Privatsphäre zu respektieren und die Informationen vertraulich zu behandeln. Er darf die Informationen nur an andere Personen weitergeben, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn du deine Zustimmung dazu gegeben hast.\n\nHier sind einige Tipps, wie du mit deinem Arbeitgeber über den Verlust deines Kindes sprechen kannst:\n\n- Wähle einen Zeitpunkt und einen Ort, an dem du dich ungestört unterhalten kannst.\n- Sei offen und ehrlich über deine Gefühle.\n- Informiere deinen Arbeitgeber darüber, welche Unterstützung du von ihm benötigst.\n\nDein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Er kann dir zum Beispiel anbieten:\n\n- Freistellung von der Arbeit, um an der Beerdigung oder Einäscherung deines Kindes teilzunehmen.\n- Einen Trauerraum oder andere Unterstützungsmöglichkeiten.\n- Eine Anpassung deiner Arbeitszeiten oder Aufgaben.\n\nWenn du Fragen oder Bedenken hast, kannst du dich an deinen Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft wenden.\n"
    },
    {
      "faqId": 33,
      "question": "Muss ich den Tod meines Kindes der Krankenversicherung melden?",
      "answer": "Um den Tod eures Kindes in der Schwangerschaft oder nach der Geburt der Krankenkasse mitzuteilen, müsst ihr folgende Unterlagen einreichen:\n\n- Eine Kopie der Todesurkunde eures Kindes.\n- Eine ärztliche Bescheinigung, die den Tod des Kindes bestätigt.\n- Einen ausgefüllten Antrag auf Mutterschutzleistungen.\n\nDen Antrag auf Mutterschutzleistungen erhaltet ihr bei eurer Krankenkasse. Ihr könnt den Antrag auch online auf der Website eurer Krankenkasse herunterladen.\n\nNachdem die Unterlagen bei der Krankenkasse eingereicht wurden, wird diese die Mutterschutzleistungen in Form von Mutterschaftsgeld auszahlen. Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gezahlt.\n\nWenn euer Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verstorben ist, habt ihr keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. (Stand 04/2024)"
    },
    {
      "faqId": 32,
      "question": "Muss ich die Kindergeldstelle benachrichtigen?",
      "answer": "\nWenn euer Kind tot geboren wurde, habt ihr kein Anrecht auf Kindergeld.\n\nWenn ihr Kindergeld für ein Kind erhalten haben, das vor dem 18. Lebensjahr gestorben ist, habt ihr Anspruch auf eine Kindergeld-Erstattung. Die Erstattung wird für die Monate gezahlt, in denen das Kind noch gelebt hat.\n\n\nUm den Tod eures Kindes der Kindergeldstelle mitzuteilen, müsst ihr folgende Unterlagen einreichen:\n\n- Eine Kopie der Todesurkunde eures Kindes.\n- Einen ausgefüllten Antrag auf Kindergeld.\n\n"
    },
    {
      "faqId": 31,
      "question": "Muss ich den Tod meines Kindes der Elterngeldstelle mitteilen?",
      "answer": "Wenn euer Kind noch vor der Geburt gestorben ist, müsst ihr keinen Antrag auf Elterngeld stellen. Ihr erhaltet in diesem Fall kein Elterngeld.\n\nVerstirbt euer Kind, nachdem ihr Elterngeld beantragt habt, müsst ihr folgende Unterlagen einreichen:\n\n- Eine Kopie der Todesurkunde eures Kindes.\n- Eine ärztliche Bescheinigung, die den Tod des Kindes bestätigt.\n\nggf. wird bereits ausgezahltes Elterngeld für die bereits bezogenen Monate zurückgefordert.\n\nWeitere Infos unter: [(https://dejure.org/gesetze/EStG/70.html)]\n\n\n"
    },
    {
      "faqId": 49,
      "question": "Wann endet mein Beschäftigungsverbot?",
      "answer": "Wenn du während deiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot angeordnet bekommen hast, endet dieses in der Regel mit dem Ende der Schwangerschaft.\nDarauf folgt der gesetzlich geregelte Mutterschutz.\n\nBei Sternenmüttern regelt der Zeitpunkt des Verlustes die Dauer des Mutterschutzes.\n\n"
    },
    {
      "faqId": 11,
      "question": "Wie viel Zeit haben wir bis zur Bestattung?",
      "answer": "Im Saarland muss eine Erdbestattung innerhalb von 10 Tagen erfolgen, während für die Einäscherung und die entsprechende Bestattung 3 Monate vorgesehen sind. \nDer Bestatter wird euch über alle wichtigen Schritte informieren. \n"
    },
    {
      "faqId": 6,
      "question": "Wo finde ich rechtliche Informationen zur Bestattung?",
      "answer": "Im Saarland regelt das saarländische Bestattungsgesetz und die Bestattungsverordnung die Rahmenbedingungen der Bestattung.\n[Nähere Infos hier](https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/gesundheitundpraevention/leistungenabisz/bestattungsrecht)\n"
    },
    {
      "faqId": 5,
      "question": "Muss jedes Kind unter der 24.SSW/500g KG in eine Sammelbestattung?",
      "answer": "**Sammelbestattung durch die Geburtsklinik**\nDie saarländischen Krankenhäuser sind dazu verpflichtet alle Kinder zu sammeln, einzuäschern und einer Gemeinschaftsbestattung zuzuführen. Dies erfolgt je nach Klinik 1-3x im Jahr und ist kostenlos. Die Einrichtung ist aber auch verpflichtet, ein Elternteil über die Möglichkeit einer Einzelbestattung hinzuweisen. Quelle: Saarländisches Bestattungsrecht (Stand 2021) \n\n**Kam euer Kind zu Hause zur Welt und ist unter 500g schwer, besteht keine Bestattungspflicht.**\nIhr habt jedoch trotzdem die Möglichkeit, Kinder unter 500g in Sternenkindergrabfeldern, Kindergräbern, Friedwald o.ä. zu beerdigen."
    },
    {
      "faqId": 4,
      "question": "Wie läuft eine Sammelbestattung von Sternenkindern ab?",
      "answer": "Im Saarland dürfen nur Kinder unter der 24. Schwangerschaftswoche und unter einem Gewicht von 500g einer Sammelbestattung zugeführt werden.  \n\nNach einer Geburt in der Klinik oder einer Kürrettage werden die Kinder bis zur nächsten Sammelbestattung (auch Gemeinschaftsbestattung) im Klinikum gesammelt und kurz vor der Beisetzung eingeäschert. Um die Beisetzung auf dem Friedhof kümmert sich die Klinikseelsorge.   \n\n\nDie Eltern werden in der Regel NICHT von der Klinik zur Sammelbestattung eingeladen.  Bei ihrem Klinikaufenthalt erhalten  sie einen Flyer mit dem entsprechenden Datum .  \n\n \nDie aktive Mitgestaltung der Bestattung bitten wir euch mit der Klinikseelsorge zu besprechen, da dies im Saarland variiert. Oftmals haben die Eltern die Möglichkeit eine Blume am Grab niederzulegen. "
    },
    {
      "faqId": 3,
      "question": "Gibt es finanzielle Unterstützung zur Kostenübernahme der Beerdigung?",
      "answer": "Bei Kindern über 500g Geburtsgewicht (Totgeburt oder Kinder die lebend zur Welt kamen) gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und Versicherungsleistungen. \n\nSozialhilfeleistungen: \nJe nach Ihrem Einkommen und Ihrer finanziellen Situation könnt ihr möglicherweise staatliche Unterstützung in Form von Sozialhilfeleistungen erhalten, um die Kosten für die Beerdigung eures Kindes zu decken. \nInformiert euch bei den örtlichen Behörden oder Sozialdiensten über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten. \n\n\nIhr könnt auch in Erwägung ziehen, eine Spendenaktion oder ein Crowdfunding-Projekt zu starten, um Geld für die Beerdigungskosten zu sammeln. Freunde, Familie und Gemeindemitglieder könnten bereit sein, finanziell zu unterstützen. "
    },
    {
      "faqId": 72,
      "question": "Wie sehen die Bestattungsgesetze in anderen Bundesländern aus?",
      "answer": "Hier findest du weitere Information und eine Übersicht über die Gesetzeslage in den anderen Bundesländern. \n[Bestattungsrecht](https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/themensammlung/sternenkinder-uebersicht-bundeslaender)"
    },
    {
      "faqId": 57,
      "question": "Wie erhalte ich einen Psychotherapieplatz?",
      "answer": "Oft wird die stille Geburt oder der Tod des Kindes als traumatisches Ereignis wahrgenommen. Daraus können sich Krankheiten wie eine Depression, Angststörung oder posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) entwickeln. Über die bundesweite Telefonnummer 116117 erhalten Betroffene zeitnah einen Ersttermin bei einem Psychotherapeuten. Auch der Hausarzt kann bei der Suche unterstützen."
    },
    {
      "faqId": 26,
      "question": "Kann es in Zukunft wieder zu einer Fehl- oder Totgeburt kommen?",
      "answer": "Es ist verständlich, dass die Angst vor einer erneuten Fehlgeburt oder Totgeburt nach einem solchen Verlust sehr präsent sein kann. Es ist wichtig zu wissen, dass die meisten Frauen nach dem Verlust eine gesunde Schwangerschaft haben können. Die Wahrscheinlichkeit für wiederholte Fehlgeburten oder Totgeburten ist relativ gering und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Ursache der vorherigen Fehl- oder Totgeburt, dem Alter der Mutter und anderen individuellen Gesundheitsfaktoren. \n\nEs ist ratsam, mit einem Arzt oder einer Ärztin über mögliche Risikofaktoren und Präventionsmaßnahmen zu sprechen, um die Chancen auf eine gesunde Schwangerschaft zu maximieren. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen während einer Schwangerschaft können dazu beitragen, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. \n\nEs ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass jede Schwangerschaft einzigartig ist und nicht zwangsläufig mit früheren Erfahrungen verglichen werden sollte. Es ist normal, besorgt zu sein, aber versucht euch darauf zu konzentrieren, positiv in die Zukunft zu schauen und euch auf eine mögliche neue Schwangerschaft vorzubereiten. \n"
    },
    {
      "faqId": 28,
      "question": "Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir bei medizinischem Fehlverhalten?",
      "answer": "Im Falle eines medizinischen Fehlverhaltens oder einer fehlerhaften Behandlung während der Schwangerschaft oder Geburt ist es möglich sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche zu klären und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.\n"
    },
    {
      "faqId": 62,
      "question": "Was ist die digitale Selbsthilfe von Sterneneltern Saarland?",
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