Im Saarland regelt das Bestattungsgesetz die Bestattung von Verstorbenen, einschließlich Fehl- und Totgeburten sowie Lebendgeburten. (Stand 2021)
Bei Sternenkindern ist das Alter und Gewicht zu beachten, da es unterschiedliche Richtlinien gibt. Anbei die rechtlichen Definitionen der Begrifflichkeit:
Fehlgeburt
Definiert alle Kinder unter 500g und unter der 24. Schwangerschaftswoche.
Sie müssen gemäß des saarländischen Bestattungsgesetzes von der Klinik kostenlos eingeäschert und einer Gemeinschaftsbestattung zugeführt werden. (Siehe auch Sammelbestattung)
Die Klinik ist zudem verpflichtet, mindestens ein Elternteil über die Möglichkeit einer Einzelbestattung ihres Kindes aufzuklären. In diesem Fall muss ein Bestatter beauftragt und die Kosten der Bestattung von euch übernommen werden.
Kam euer Kind zu Hause zur Welt, besteht keine Bestattungspflicht. Auch besteht kein Anspruch auf Beisetzung durch die Klinik in einer Gemeinschaftsbestattung.
Totgeburt
Definiert alle Kinder über 500g und ab der 24. Schwangerschaftswoche.
Die Eltern sind dazu verpflichtet, ihre Kinder selbst beizusetzen. In diesem Fall muss ein Bestatter beauftragt und die Kosten der Bestattung von euch übernommen werden.
Lebendgeburt
Unabhängig der Schwangerschaftswoche. In der Medizin und Neonatologie sind folgende Lebenszeichen relevante, dass ein Kind gelebt hat:
- Atmung: Das Vorhandensein von Atembewegungen oder das Ein- und Ausatmen des Kindes.
- Herzschlag: Ein nachweisbarer Herzschlag des Kindes, der auf eine Herzaktivität hinweist. Aber auch eine pulsierende Nabelschnur)
- Bewegungen: Sichtbare Bewegungen des Kindes, wie z.B. Zucken der Gliedmaßen oder Reaktionen auf äußere Reize.
- Reflexe: Das Vorhandensein von Reflexen, wie z.B. Saugreflex oder Greifreflex, die auf eine funktionierende Nerven- und Muskelaktivität hinweisen.
- Körpertemperatur: Eine messbare Körpertemperatur des Kindes, die darauf hindeutet, dass der Stoffwechsel aktiv ist.
Die Eltern sind dazu verpflichtet, ihre Kinder selbst beizusetzen. In diesem Fall muss ein Bestatter beauftragt und die Kosten der Bestattung von euch übernommen werden.
Es ist ratsam, dass ihr euch frühzeitig über alle Möglichkeiten und Kosten informiert, damit die Bestattung eures Kindes entsprechend euren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen erfolgen kann.
